Paris (DT/KNA) Der Sprecher der Französischen Bischofskonferenz, Olivier Ribadeau Dumas, vermisst bei der Justiz-Entscheidung zur Leihmutterschaft in Frankreich eine Berücksichtigung des Kindeswohls. „Auffällig ist die Abwesenheit des Interesses des Kindes bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts“, teilte Dumas der französischen Zeitung „La Croix“ (Donnerstag) mit. Das Verbot der Leihmutterschaft in Frankreich schütze die Rechte der Frau und des Kindes. Die Entscheidung der Richter respektiere diese Prinzipien überhaupt nicht. „Ich kann das nur bedauern“, so Dumas. Er befürchte, dass vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung von lesbischen und schwulen Paaren auch die Leihmutterschaft legalisiert werden könnte. Vergangene Woche hatte die französische Ethikkommission allerdings das Verbot gestärkt. Das Oberste französische Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch erlaubt, dass nicht-biologische Elternteile künftig Kinder, die von einer Leihmutter geboren wurden, adoptieren können.
knaKirche kritisiert Urteil zur Leihmutterschaft
Paris (DT/KNA) Der Sprecher der Französischen Bischofskonferenz, Olivier Ribadeau Dumas, vermisst bei der Justiz-Entscheidung zur Leihmutterschaft in Frankreich eine Berücksichtigung des Kindeswohls. „Auffällig ist die Abwesenheit des Interesses des Kindes bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts“, teilte Dumas der französischen Zeitung „La Croix“ (Donnerstag) mit. Das Verbot der Leihmutterschaft in Frankreich schütze die Rechte der Frau und des Kindes. Die Entscheidung der Richter respektiere diese Prinzipien überhaupt nicht. „Ich kann das nur bedauern“, so Dumas. Er befürchte, dass vor dem Hintergrund der Gleichberechtigung von lesbischen und schwulen Paaren auch die Leihmutterschaft legalisiert werden könnte. Vergangene Woche hatte die französische Ethikkommission allerdings das Verbot gestärkt. Das Oberste französische Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch erlaubt, dass nicht-biologische Elternteile künftig Kinder, die von einer Leihmutter geboren wurden, adoptieren können.